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zu den Stellenausschreibungen Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Janßen

Dipl.-Ing. Andreas Janßen

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Lande Niedersachsen

Im Oktober 1999 wurde das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Janßen gegründet. Amtssitz des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist seitdem die Reiterstadt Verden (Aller). Der amtliche Tätigkeitsbereich ist nach Berufsordnung auf das Bundesland Niedersachsen beschränkt.

Leistungen

Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen

  • Gebäudevermessungen
  • Zerlegungen
  • Grenzfeststellungen

Technische Vermessungen

Technische Vermessungen

  • Absteckungen
  • Bestandsvermessung
  • Höhenaufmaße
  • Kanalvermessung
  • Baumkataster
Planunterlagen

Planunterlagen

  • Lagepläne zum Bauantrag
  • Übersichtskarten
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Kostenlose und transparente Kostenschätzung

Der ÖbVI erhebt für alle Amtshandlungen und Leistungen im amtlichen Vermessungswesen Gebühren.

Die Gebührentatbestände sind konkret in der „Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm)“ geregelt.

Das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Janßen unterbreitet den Kunden jederzeit eine kostenlose, transparente und nachvollziehbare Kostenschätzung Ihres individuellen Projektes.

Link KOVerm

Offene und lösungsorientierte Kundenberatung

Das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Janßen bietet den Kunden für alle Aufgaben und Anfragen zielorientierte Lösungsansätze und eine offene Beratung auf Augenhöhe.

Seit mehr als 25 Jahren steht die erfolgreiche und schnelle Umsetzung von Kundenwünschen bei uns an oberster Stelle.

Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind im Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Andreas Janßen selbstverständlich!

 

Öffentliche Bestellung

Der ÖbVI wird in Niedersachsen auf Antrag zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben des Vermessungswesens öffentlich bestellt. Diese Aufgaben nimmt er dabei als Träger eines öffentlichen Amtes wahr. Seine Amtsausübung ist keine gewerbliche Tätigkeit.

Näheres zu Amtspflichten, Befugnissen und Rechtsstellung ist konkret im „Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)“ geregelt.

LINK NÖbVIG

Infobereich

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass der Verantwortliche Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert.

Hier können Sie sich unsere Verpflichtungen zum Datenschutz ansehen und herunter laden:

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